Bauleitplanung im Ortsteil Püttlach

 

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Püttlach – Nordwest“;

Hier: Einstellung des Bauleitplanverfahrens

Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 und 25.04.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Püttlach – Nordwest“ beschlossen. Das Planungsgebiet bezog sich auf eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 98 der Gemarkung Püttlach und befindet sich südlich der Straße in Richtung Hohenmirsberg. Der Aufstellungsbeschluss mit einem Entwurf der Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Pottenstein Nr. 04/2022 vom 29.04.2022 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Für die Inkraftsetzung der Einbeziehungssatzung ist es erforderlich, dass für die Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt entstehen, eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wird. Eine diesbezügliche Vereinbarung kam mit den Beteiligten nicht zustande. Durch den Stadtrat wurde daher in der Sitzung am 22.01.2024 die Einstellung des Bauleitplanverfahrens beschlossen. Der Einstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgegeben.

  

Pottenstein, den 29.01.2024

 STADT POTTENSTEIN

  

gez.

Lang

2. Bürgermeister