Aufgrund Art. 35 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - hat der Stadtrat der Stadt Pottenstein in der Sitzung vom 25.09.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt jeweils in den Einnahmen und Ausgaben im

• Verwaltungshaushalt mit 18.750,00 € und

• Vermögenshaushalt mit 7.095,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.100,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Verfügung vom 04.10.2023 erteilt.

III.

Gemäß Art. 65 Abs. 3 GO wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Pottenstein, Zimmer Nr. 5, aufliegt (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. mit Bekanntmachungsverordnung – BekV).

Pottenstein, 07.10.2023

Bürgerspitalstiftung Pottenstein
gez.
Frühbeißer
Erster Bürgermeister