Hinweis zu der Art und Form der Bekanntmachungen der Stadt Pottenstein

Im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl, die am 18. Februar 2024 stattfindet, hat die Stadt Pottenstein eine Vielzahl von Veröffentlichungen und Bekanntmachungen zu veranlassen. Hierfür gelten gemäß § 98 Nr. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GlkrWO - besondere Bestimmungen, auf die wir hiermit hinweisen.

Die Bekanntmachungen erfolgen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und Terminen jeweils durch öffentlichen Anschlag am Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimer Straße 1, 91278 Pottenstein.

Ergänzend dazu werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt der Stadt Pottenstein und auf der Internetseite der Stadt Pottenstein www.pottenstein.de veröffentlicht, dies erfolgt zum Teil zeitlich versetzt bzw. im Nachhinein, da Redaktionstermine beachtet werden müssen. Maßgeblich für die Veröffentlichung ist jedoch stets der Anschlag beim Rathaus.

Pottenstein, den 22.11.2023
gez.
Thiem-Förster
Wahlleiter

 

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge

Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ersten Bürgermeisters/Ersten Bürgermeisterin

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten