Sport- und Vereinsförderung 

Gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 05.12.2022 erhalten Sportvereine, die eingetragenen Vereine im Sinne des §21 BGB sind, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Im Schreiben vom 29.12.2023 hat das Landratsamt Bayreuth auf einige Hinweise/Änderungen aufmerksam gemacht. Das vollständige Schreiben des Landratsamts Bayreuth kann auf unserer Homepage im Bereich „Bekanntmachungen“ aufgerufen werden. Aus dem Schreiben wird auf folgende wesentliche Punkte hingewiesen:

-         Im Jahr 2024 müssen Übungsstunden unter der Leitung anerkannter Übungsleiter abgehalten worden sein.

-         Der Sportverein muss ein eingetragener Verein im Sinne §21 BGB sein.

-         Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist Freitag, der 01.03.2024. Die Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen kann auf der Internetseite des Landratsamts Bayreuth heruntergeladen werden.

-         Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Antrag ist im BayernStore eingestellt. Ebenso ist ein Download über die Internetseite des Landkreises Bayreuth möglich.

 

Pottenstein, den 03.01.2024

 

gez.

i.V. Lang

2. Bürgermeister