Die Stadt Pottenstein hat auf Antrag vom Vorhabensträger Christine und Werner Schmitt, Creußen, mit Beschluss vom 24.01.2019 die Einleitung des Verfahrens für die 4. Änderung (Erweiterung) des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet Pottenstein“ und gleichzeitig die 22. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans beschlossen. Das Planungsgebiet bezog sich auf das Grundstück Fl.Nr. 712 der Gemarkung Pottenstein und grenzt unmittelbar nördlich an den E-Park in Pottenstein an. Der Aufstellungsbeschluss und der Zeitraum für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Pottenstein Nr. 02/2019 vom 22.02.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 

Für den Abschluss des Bauleitplanverfahrens und Inkraftsetzung der Bebauungsplanänderung wären vom Vorhabensträger weitere Schritte notwendig gewesen. Aufgrund der eingetretenen Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen für die Freizeiteinrichtungen wurden die weiteren Schritte seitens des Vorhabensträgers zurückgestellt. Zwischenzeitlich hat sich dabei gezeigt, dass die zusätzliche Fläche für den Betrieb der Freizeiteinrichtung nicht benötigt wird. In Abstimmung mit dem Vorhabensträger wird daher das Bauleitplanverfahren eingestellt. Durch den Stadtrat wurde in der Sitzung am 17.03.2025 die Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.01.2019 beschlossen.

Der Einstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.

Pottenstein, den 24.03.2025

STADT POTTENSTEIN

gez. 

Weber
Erster Bürgermeister