Vermessungsarbeiten, Kanalreinigung und optische Kanalinspektion

Die Stadt Pottenstein betreibt im gesamten Gemeindegebiet eine öffentliche Entwässerungseinrichtung. Wesentliche Teile des Kanalnetzes sind vor mehr als 25 Jahren, teilweise bereits 40 Jahre errichtet und in Betrieb genommen worden. Für die Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, der Überstauhäufigkeit und des allgemeinen baulichen Zustandes der Einrichtung sind daher am Kanal zunächst verschiedene Untersuchungen notwendig. Als erstes wird das vorhandene Kanalnetz digital vermessen und aufgenommen, anschließend erfolgt eine Kanalreinigung, verbunden mit optischer Kanalinspektion, einer sog. Kamerabefahrung, bei der das Kanalrohr von innen betrachtet wird. 

In den Jahren 2020/2021 wurden als erster Abschnitt die Entwässerungseinrichtung im Bereich Haselbrunn, Hohenmirsberg, Mandlau und Prüllsbirkig sowie die dazwischen verlaufenden Verbindungskanäle untersucht.  

Aktuell findet im Rahmen des zweiten Abschnitts die Kanalreinigung und optische Kanalinspektion der Entwässerungseinrichtung im Bereich Weidenloh, Kirchenbirkig, Regenthal, Waidach, Kühlenfels, Kleinkirchenbirkig, Schüttersmühle, Mittelmühle, Elbersberg und Wannberg sowie von den dazwischen verlaufenden Verbindungskanälen bis nach Pottenstein statt. Die Arbeiten hierzu werden durch die Fa. Grellner + Baumgartner GmbH, Ortsfelsen 4, 91257 Pegnitz ausgeführt. 

Parallel dazu werden im Hauptort Pottenstein die oberirdischen und sichtbaren Teile der Entwässerungseinrichtung (Einläufe, Kanaldeckel und ähnliches) vermessungstechnisch aufgenommen. Die Vermessungsarbeiten hierzu werden durch das Vermessungsbüro RIWA GmbH, Niederlassung Amberg, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg durchgeführt. Die im Hauptort Pottenstein sich dann noch anschließende optische Kanalinspektion/ Reinigung wird voraussichtlich 2024 durchgeführt, der Auftrag hierzu wird erst noch vergeben. Sobald die ausführende Firma bekannt ist, wird dies ebenfalls mitgeteilt. 

Nachdem die Verbindungskanäle zwischen den einzelnen Ortsteilen zum Teil neben der öffentlichen Straße in landwirtschaftlichen Flächen verlegt wurden und auch Teile der öffentlichen Kanäle in den Ortsteilen auf Privatgrund liegen, ist es notwendig, dass für die Durchführung der Arbeiten diese Flächen betreten werden. Damit die Arbeiten zügig durchgeführt werden können, werden die Bürger und Eigentümer der betreffenden Flächen um Verständnis gebeten. 

STADT POTTENSTEIN 
Pottenstein, den 18.04.2023
gez.
Frühbeißer
Erster Bürgermeister