Bekanntmachung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Püttlach (Gewässer II. Ordnung) in den Gebieten der Stadt Pottenstein sowie der Stadt Pegnitz durch den Landkreis Bayreuth;

Hier: Im Gebiet der Stadt Pottenstein Fluss-km 1.400 - 15.000

 

Das Landratsamt Bayreuth hat mit Verordnung vom 15.01.2024 in den Gebieten der Stadt Pottenstein und der Stadt Pegnitz entlang dem Gewässer „Püttlach“ das Überschwemmungs-gebiet gemäß § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes festgesetzt. Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen, die bei einem 100jährlichen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder -rückhaltung beansprucht werden. Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betreffenden Bereich. Zudem wurden Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen.

Die Verordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 02/2024 vom 19.01.2024 veröffentlicht. Die Unterlagen sind als PDF auf der Internetseite des Landkreises Bayreuth unter dem Link:

https://www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/umwelt-abfallwirtschaft/wasserrecht-untere-wasserbehoerde/ueberschwemmungsgebiete/puettlach/

abrufbar.

 

STADT POTTENSTEIN

Pottenstein, den 29.01.2024

 

gez. 

i.V. Lang

2. Bürgermeister