Veröffentlicht am: 03.02.2026
Vollzug der Straßenverkehrsordnung;
Anordnung einer Verkehrsbeschränkung in der Weinstraße in Regenthal
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Pottenstein aufgrund §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeit im Verkehrswesen als zuständige Verkehrsbehörde folgende Anordnung:
- Folgende Verkehrszeichen sind, wie im Lageplan dargestellt, zu entfernen: 2x Schilder, VZ 306
- Der Erlass der Verkehrsanordnung basiert auf dem Beschluss des Bauausschusses seiner Sitzung vom 11.11.2025.
- Der Bauhof der Stadt Pottenstein wird mit dem Vollzug der Anordnung beauftragt.
- Die Kosten trägt die Stadt Pottenstein als Veranlasserin.
- Für die Aufstellung, Entfernung, Art und Beschaffenheit der neuen Verkehrszeichen sind die §§ 39-43 StVO maßgebend.
- Die Anordnung wird mit dem Entfernen der Verkehrszeichen am 08.12.2025 wirksam.
- Die Anordnung ist in einem der nächsten Amtsblätter zu veröffentlichen.
STADT POTTENSTEIN
Pottenstein, den 19.11.2025
gez.
Weber
Erster Bürgermeister


