Vollzug der Straßenverkehrsordnung; 

Anordnung einer Verkehrsbeschränkung in der Weinstraße in Regenthal

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Pottenstein aufgrund §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeit im Verkehrswesen als zuständige Verkehrsbehörde folgende Anordnung:

  1. Folgende Verkehrszeichen sind, wie im Lageplan dargestellt, zu entfernen: 2x Schilder, VZ 306
  2. Der Erlass der Verkehrsanordnung basiert auf dem Beschluss des Bauausschusses seiner Sitzung vom 11.11.2025.
  3. Der Bauhof der Stadt Pottenstein wird mit dem Vollzug der Anordnung beauftragt. 
  4. Die Kosten trägt die Stadt Pottenstein als Veranlasserin. 
  5. Für die Aufstellung, Entfernung, Art und Beschaffenheit der neuen Verkehrszeichen sind die §§ 39-43 StVO maßgebend.
  6. Die Anordnung wird mit dem Entfernen der Verkehrszeichen am 08.12.2025 wirksam. 
  7. Die Anordnung ist in einem der nächsten Amtsblätter zu veröffentlichen. 

STADT POTTENSTEIN

Pottenstein, den 19.11.2025

gez. 

Weber

Erster Bürgermeister 

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