Veröffentlicht am: 03.02.2026
Vollzug der Straßenverkehrsordnung;
Anordnung einer Verkehrsbeschränkung nord-östlicher Ortsausgang von Rupprechtshöhe
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Pottenstein aufgrund §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeit im Verkehrswesen als zuständige Verkehrsbehörde folgende Anordnung:
- Folgende Verkehrszeichen sind, wie im Lageplan dargestellt, aufzustellen: 1x Schild, VZ 310 - Ortstafel
- Der Erlass der Verkehrsanordnung basiert auf dem Beschluss des Bauausschusses aus seiner Sitzung vom 04.09.2025.
- Der Bauhof der Stadt Pottenstein wird mit dem Vollzug der Anordnung beauftragt. Die Beschilderung ist gemäß der Darstellung im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil der Anordnung ist, vorzunehmen.
- Die Kosten für die Verkehrszeichen trägt die Stadt Pottenstein als Veranlasserin.
- Für die Aufstellung, Art und Beschaffenheit der neuen Verkehrszeichen sind die §§ 39-43 StvO maßgebend.
- Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
- Die Anordnung ist in einem der nächsten Amtsblätter zu veröffentlichen.
STADT POTTENSTEIN
Pottenstein, den 12.11.2025
gez.
Weber
Erster Bürgermeister


