Vollzug der Straßenverkehrsordnung; 

Anordnung einer Verkehrsbeschränkung nord-östlicher Ortsausgang von Rupprechtshöhe

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Pottenstein aufgrund §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeit im Verkehrswesen als zuständige Verkehrsbehörde folgende Anordnung:

  1. Folgende Verkehrszeichen sind, wie im Lageplan dargestellt, aufzustellen: 1x Schild, VZ 310 - Ortstafel
  2. Der Erlass der Verkehrsanordnung basiert auf dem Beschluss des Bauausschusses aus seiner Sitzung vom 04.09.2025. 
  3. Der Bauhof der Stadt Pottenstein wird mit dem Vollzug der Anordnung beauftragt. Die Beschilderung ist gemäß der Darstellung im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil der Anordnung ist, vorzunehmen. 
  4. Die Kosten für die Verkehrszeichen trägt die Stadt Pottenstein als Veranlasserin. 
  5. Für die Aufstellung, Art und Beschaffenheit der neuen Verkehrszeichen sind die §§ 39-43 StvO maßgebend. 
  6. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. 
  7. Die Anordnung ist in einem der nächsten Amtsblätter zu veröffentlichen. 

STADT POTTENSTEIN

Pottenstein, den 12.11.2025

gez. 

Weber

Erster Bürgermeister

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