Vollzug der Gemeindeordnung;
Einberufung einer Ortsversammlung für die ehemalige Gemeinde Püttlach
Die ehemalige selbständige Gemeinde Püttlach ist seit der letzten Kommunalwahl im März 2026 im Stadtrat der Stadt Pottenstein nicht mit einem Stadtrat bzw. einer Stadträtin vertreten. Von Gemeindebürgern aus der ehemaligen Gemeinde Püttlach wurde daher bei der Stadt Pottenstein der Antrag auf Wahl eines Ortssprechers gemäß Art. 60a der Bayerischen Gemeindeordnung gestellt.
Das Amt des Ortssprechers ist ein gemeindliches Ehrenamt im Sinne der Art. 19 Abs. 1, Art. 20 und 20a Gemeindeordnung. Der Ortssprecher ist berechtigt, an allen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowohl bei den öffentlichen als auch den nicht öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Der Ortssprecher besitzt zwar kein Stimmrecht, wirkt jedoch beratend und empfehlend an den Entscheidungen des Stadtrates mit.
Zur Wahl des Ortssprechers werden alle Gemeindebürger/innen der ehemaligen Gemeinde Püttlach, somit der
Ortsteile Rupprechtshöhe und Püttlach zur
Ortsversammlung
am Montag, den 04. Mai 2026, 19.30 Uhr
in das Gasthaus Haas, Püttlach,
herzlich eingeladen!
Pottenstein, den 14. April 2026
STADT POTTENSTEIN
gez.
Weber
Erster Bürgermeister

