Vollzug der Wassergesetze;
Versickern von entlasteten Mischwasser in den Untergrund im Ortsteil Weidenhüll bei Leienfels durch die Stadt Pottenstein
Die Stadt Pottenstein beantragte die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von gesammelten Abwässern aus der öffentlichen Mischwasserkanalisation im Ortsteil Weidenhüll bei Leienfels aus einer Entlastungsanlage in den Untergrund auf Flurnummer 309 der Gemarkung Leienfels, Gemeinde Pottenstein.
Mit Bescheid des Landratsamtes Bayreuth vom 19.11.2024 wurde der Stadt Pottenstein die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für Einleiten von gesammelten Abwässern aus der öffentlichen Mischwasserkanalisation aus einer Entlastungsanlage in den Untergrund auf Flurnummer 309 der Gemarkung Leienfels erteilt.
Die gehobene Erlaubnis mit den dazugehörigen Plänen liegt vom 04.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025 im Rathaus der Stadt Pottenstein, Zimmer Nr. 16, Forchheimer Straße 1, 91278 Pottenstein, zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Der Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des Landratsamts Bayreuth unter https://www.landkreis-bayreuth.de/bekanntmachungen eingestellt.
Pottenstein, den 30. Juni 2025
STADT POTTENSTEIN
gez.
Christian Weber
Erster Bürgermeister